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   BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78   

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BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78 (https://dejure.org/1980,1169)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1980 - 2 C 43.78 (https://dejure.org/1980,1169)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1980 - 2 C 43.78 (https://dejure.org/1980,1169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung - Anwendbarkeit diesbezüglicher Vorschriften auf einzelne Mitglieder der Personalvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Im übrigen behandelt das Bundesarbeitsgericht Streitigkeiten nicht nur über Lohnfortzahlung, sondern auch über Freizeitausgleich bei Freistellung zu Schulungsveranstaltungen als Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Urteilsverfahren auszutragen sind (vgl. wegen Lohnfortzahlung Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1973 [BAG 25, 23, 25 f.] und vom 11. Mai 1973 [AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG 1972] sowie Urteile vom 18. September 1973 [BAG 25, 305, 307], vom 5. März 1974 [AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972] und vom 23. April 1974 [AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG 1972]; wegen Freizeitausgleich vgl. Beschluß vom 21. Mai 1974 [BAG 26, 156, 159]).

    Entsprechendes hat zu § 46 Abs. 6 BPersVG bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Frage der Kostenerstattung ausgesprochen (8Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 u.a. - [Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2, S. 14, 16]; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 1973 [BAG 25, 305, 308] zu § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 [BGBl. I S. 13]).

    Zu dem damit in Bezug genommenen § 37 des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 folgt der erkennende Senat der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, daß auch die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht die Anwendung des Freizeitausgleichs auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtfertigt (vgl. Urteil vom 18. September 1973 [BAG 25, 305, 309]; a.A. Däubler, Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern und Jugendvertretern nach § 37 BetrVG [1973], S. 78 ff.).

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Zwar kann auch ein Streit über die Rechtsstellung eines einzelnen Mitgliedes der Personalvertretung unter diese Vorschrift fallen, wenn nämlich das Mitglied in eben dieser Eigenschaft, also in seiner personalvertretungsrechtlichen und nicht in seiner dienstrechtlichen Rechtsstellung, betroffen ist; dies gilt z.B. für Ansprüche des Mitgliedes auf Erstattung der ihm bei der Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben und Befugnisse erwachsenen Kosten nach § 44 BPersVG (vgl. Beschlüsse des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 u.a. - [Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2]).

    Entsprechendes hat zu § 46 Abs. 6 BPersVG bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit der Frage der Kostenerstattung ausgesprochen (8Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 u.a. - [Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2, S. 14, 16]; vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 1973 [BAG 25, 305, 308] zu § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 [BGBl. I S. 13]).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Ebensowenig kann aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 79 BBG) ein über die spezialgesetzliche Regelung des § 46 BPersVG grundsätzlich hinausgehendes Ergebnis hergeleitet werden (vgl. BVerwGE 24, 92 [96] mit weiteren Nachweisen; 51, 264 [267 f.]).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Vielmehr hat die Umstellung verdeutlicht, in welchem Zusammenhang der Gesetzgeber die einzelnen Absätze sehen wollte; insbesondere wurde der heutige Absatz 3 ausdrücklich "wegen des inneren Zusammenhanges mit Abs. 2 ... vorgezogen" (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - zu BT-Drucks. VI/2729 -, S. 23).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden kann (BVerwGE 52, 84 [89] mit weiteren Nachweisen), spricht - entgegen der Ansicht der Revision - jedenfalls nicht für eine andere Auslegung.
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Im übrigen behandelt das Bundesarbeitsgericht Streitigkeiten nicht nur über Lohnfortzahlung, sondern auch über Freizeitausgleich bei Freistellung zu Schulungsveranstaltungen als Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Urteilsverfahren auszutragen sind (vgl. wegen Lohnfortzahlung Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1973 [BAG 25, 23, 25 f.] und vom 11. Mai 1973 [AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG 1972] sowie Urteile vom 18. September 1973 [BAG 25, 305, 307], vom 5. März 1974 [AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972] und vom 23. April 1974 [AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG 1972]; wegen Freizeitausgleich vgl. Beschluß vom 21. Mai 1974 [BAG 26, 156, 159]).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Ebensowenig kann aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 79 BBG) ein über die spezialgesetzliche Regelung des § 46 BPersVG grundsätzlich hinausgehendes Ergebnis hergeleitet werden (vgl. BVerwGE 24, 92 [96] mit weiteren Nachweisen; 51, 264 [267 f.]).
  • BAG, 21.05.1974 - 1 ABR 73/73

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt - Ansprüche auf Arbeitsbefreiung - Fortzahlung des

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Im übrigen behandelt das Bundesarbeitsgericht Streitigkeiten nicht nur über Lohnfortzahlung, sondern auch über Freizeitausgleich bei Freistellung zu Schulungsveranstaltungen als Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die im Urteilsverfahren auszutragen sind (vgl. wegen Lohnfortzahlung Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1973 [BAG 25, 23, 25 f.] und vom 11. Mai 1973 [AP Nr. 2 zu § 20 BetrVG 1972] sowie Urteile vom 18. September 1973 [BAG 25, 305, 307], vom 5. März 1974 [AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972] und vom 23. April 1974 [AP Nr. 11 zu § 37 BetrVG 1972]; wegen Freizeitausgleich vgl. Beschluß vom 21. Mai 1974 [BAG 26, 156, 159]).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 17.76

    Antragsrecht des Personalrats - Beschlußverfahren - Stelle eines freigestellten

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78
    Dagegen liegt keine Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung vor, wenn es darum geht, welche Folgen aus einem personalvertretungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalt für die dienstrechtliche Stellung des einzelnen Mitgliedes zu ziehen sind; dies gilt z.B. für die Frage, ob ein Personalratsmitglied im Hinblick auf seinen Schutz vor Benachteiligung Anspruch auf Beibehaltung oder - im Falle voller Freistellung - auf spätere Wiederübertragung seines bisherigen Arbeitsplatzes hat (vgl. Beschluß des 7. Senatsvom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 17.76 - [Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 7]), oder ob eine Versäumnis von Arbeitszeit durch die Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben gerechtfertigt ist oder, wenn nicht, gegebenenfalls zum Verlust der Bezüge führt (§ 9 des Bundesbesoldungsgesetzes).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 P 5.12

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart;

    Der Fortzahlungsanspruch ist seinem Wesen nach eine individualrechtliche Rechtsposition, auf welche aus personalvertretungsrechtlichem Anlass - die Tätigkeit des freigestellten Personalratsmitgliedes - die Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG einwirkt (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 67.78 - Buchholz 238.390 § 92 SHPersVG Nr. 1 S. 3, vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18 S. 33 f. und vom 13. September 2001 a.a.O. S. 2; BAG, Beschlüsse vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 22/72 - BAGE 25, 23 , vom 21. Mai 1974 - 1 ABR 73/73 - BAGE 26, 156 und vom 18. Juni 1974 - 1 ABR 119/73 - AP Nr. 16 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 544 R, 545; Urteil vom 17. September 1974 - 1 AZR 574/73 - AP Nr. 17 zu § 37 BetrVG 1972 Bl. 190 R; Faber, a.a.O. § 46 Rn. 52 und 273; Altvater/Peiseler, a.a.O. § 46 Rn. 28 und 131b; Treber, a.a.O. § 46 Rn. 22 und 191; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. K § 46 Rn. 101).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 19.83

    Anrechnung von Personalratstätigkeit als Arbeitszeit entsprechend ihrer

    Das Streitverfahren ist zu Recht im Verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung und nicht im Beschlußverfahren nach § 83 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BPersVG durchgeführt worden (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - ).

    Findet die Personalratstätigkeit während der Arbeitszeit statt, so ergibt sich die gleiche Behandlung als Folgerung aus dem in Satz 1 der Vorschrift ausgesprochenen Verbot einer Minderung der Dienstbezüge (vgl. insoweit entsprechend zu § 46 Abs. 7 BPersVG das angeführte Urteil des Senats vom 23. Oktober 1980, a.a.O.) sowie aus der in Satz 2 ausgesprochenen Entscheidung des Gesetzgebers.

    Auf diese Unterschiede zwischen den Fällen des § 46 Abs. 2 und Abs. 7 BPersVG hat der Senat in dem Urteil vom 23. Oktober 1980 (a.a.O.) ausdrücklich hingewiesen.

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG erfasst nur solche Streitigkeiten, die sich allein und ausschließlich aus der Rechtsstellung von Personalratsmitgliedern ergeben (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 P 67.78 - Buchholz 238.390 § 92 SHPersVG Nr. 1 S. 3 zur Parallelvorschrift des § 92 Abs. 1 Nr. 5 SHPersVG); dagegen liegt keine Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung vor, wenn es darum geht, welche Folgen aus einem personalvertretungsrechtlich bedeutsamen Sachverhalt für die dienstrechtliche Stellung des einzelnen Mitglieds zu ziehen sind (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18; Ilbertz/Widmaier a.a.O.).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 1.80

    Teilnahme an Personalversammlungen - Außerhalb der Arbeitszeit -

    Selbst im Rahmen des § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG, nach dem Mitgliedern des Personalrats Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gwähren ist, wenn sie durch die Erfüllung Ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht werden, wird nur die Personalratstätigkeit selbst, nicht aber die gegebenenfalls erforderliche Wegezeit berücksichtigt (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18]).

    Deshalb kann - ebenso wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - (a.a.O.) im Zusammenhang mit § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG - zur Auslegung des § 50 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ergänzend auch § 72 Abs. 2 Satz 2 BBG herangezogen werden, nach dem Wegezeiten außerhalb der Arbeitszeit keine Mehrarbeit sind.

  • VG Braunschweig, 25.06.2013 - 7 A 205/12

    Dienst- und Arbeitsbefreiung; erforderliche Schulung; Freistellungs- und

    Über die Klage ist nach den für Klagen aus dem Beamtenverhältnis allgemein geltenden Vorschriften zu entscheiden, denn es handelt sich um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis und nicht über die Rechtsstellung der Personalvertretung gemäß § 83 NPersVG (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 C 43/78 -, juris; Bieler/Müller-Fritzsche, NPersVG, 15. Aufl., § 39 Rn. 30 und 31).

    Ein Rückgriff auf § 46 Abs. 2 BPersVG und § 37 Abs. 2 BetrVG, in denen die Freistellung und Arbeitsbefreiung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrats bzw. Betriebsrats geregelt sind und die § 39 Abs. 2 NPersVG entsprechen, ist dementsprechend lediglich aufgrund der eigenständigen und abschließenden gesetzlichen Regelungen für erforderliche Schulungen in § 46 Abs. 6 BPersVG und § 37 Abs. 6 BetrVG, die im NPersVG gerade nicht existiert, ausgeschlossen (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 C 43/78 -, juris und BAG, Urteil vom 27.06.1990 - 7 AZR 292/89 -, juris).

  • OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11

    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.9.2010, 1 WB 41/09, BVerwGE 138, 40; Urt. v. 23.10.1980, 2 C 43/78, PersV 1982, 63; Urt v. 12.12.1979, 6 P 67/78, PersV 1981, 289) nimmt eine ausdrückliche Zuweisung gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG nur an, wenn ausschließlich die Rechtsstellung des Personalrats oder eines seiner Mitglieder auf Grund der Vorschriften des BPersVG betroffen ist, wobei auf die wahre Natur des geltend gemachten Anspruchs und auf die daraus abzuleitende Rechtsfolge abzustellen ist.
  • BAG, 22.05.1986 - 6 AZR 526/83

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeiten zum Erreichen einer auswärtigen

    Der Gesetzgeber hat, wie auch der vergleichbare Fall des § 50 Abs. 1 Satz 3 BPersVG zeigt (vgl. BVerwG Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 1.80 - PersV 1985, 162 f. m. w. N.; auch BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 C 43.78 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18; ferner Altvater/Bacher/Sabottig/Schneider/Thiel, aaO, § 50 Rz 6), eine solche dem öffentlichen Dienst im Grunde systemfremde Regelung offensichtlich jedoch nicht gewollt.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LC 190/13

    Arbeitszeit; Dienstbefreiung; Personalrat; Personalratsschulung; Schulung

    Und auch in einer weiteren Entscheidung, der das Begehren eines Personalratsmitglieds auf weitere Dienstbefreiung gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG wegen der Teilnahme an einer "geeigneten Schulung" im Sinne des § 46 Abs. 7 BPersVG zugrunde lag, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG schon nach seiner systematischen Stellung im Gesetz auf die Teilnahme an "geeigneten Schulungen" im Sinne des § 47 Abs. 7 BPersVG keine Anwendung finde, weil die Freistellung hierzu in der letztgenannten Bestimmung eigenständig und abschließend geregelt sei; insbesondere fehle es insoweit an einem Verweis auf § 46 Abs. 2 BPersVG (BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - BVerwG 2 C 43.78 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 2.80

    Teilnahme an Personalversammlungen außerhalb der Dienstzeit - Dienstbefreiung für

    Selbst im Rahmen des § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG, nach dem Mitgliedern des Personalrats Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren ist, wenn sie durch die Erfüllung Ihrer Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht werden, wird nur die Personalratstätigkeit selbst, nicht aber die gegebenenfalls erforderliche Wegezeit berücksichtigt (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18]).

    Deshalb kann - ebenso wie in dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 43.78 - (a.a.O.) im Zusammenhang mit § 46 Abs. 2 Satz 2 BPersVG - zur Auslegung des § 50 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ergänzend auch § 72 Abs. 2 Satz 2 BBG herangezogen werden, nach dem Wegezeiten außerhalb der Arbeitszeit keine Mehrarbeit sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1993 - 3 L 13/93

    Dienstausgleich und Zulagen für Personalratstätigkeit im Polizeidienst;

    Dieser Anrechnung ist diejenige Arbeitszeit zugrunde zu legen, die ohne die Freistellung tatsächlich zu leisten gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 23.10.1980 - 2 C 43.78 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 18).

    Abgesehen davon, daß § 37 Abs. 1 MBG eine Konkretisierung des bundesrechtlich vorgegebenen Benachteiligungsverbote darstellt und daher das allgemeine Benachteiligungsverbot nicht zur Begründung eines über diese gesetzliche Konkretisierung hinausgehenden Ergebnisses herangezogen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.10.1980, aaO), liegt eine Benachteiligung des Klägers nicht vor.

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 147/89

    Kein Freizeitausgleich für Schulungsveranstaltung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10

    Streit um Freizeitausgleich für Personalratsmitglieder ist ein

  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 180/85

    Anspruch auf Dienstbefreiung von zwölf Stunden wegen dienstlicher Fahrten

  • VG München, 23.02.2010 - M 21 K 08.4704

    Freizeitausgleich für Reisezeiten zu auswärtigen Personalratssitzungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2023 - 5 L 1/22

    Zur Arbeitszeiterfassung bei Reisen von Personalratsmitgliedern

  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 B 72.94

    Streitigkeit über die Dienstbefreiung eines Personalratmitglieds als Streitigkeit

  • BVerwG, 10.09.1982 - 6 P 6.81

    Personalvertretungrechtliche Feststellung der Wegzeiten zu außerhalb der

  • BVerwG, 10.09.1982 - 6 P 22.79

    Anspruch auf Freizeitausgleich für Reisezeit anlässlich einer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1986 - 17 B 16/85

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung eines Polizeivollzugsbeamten zum Tragen der

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